RATGEBER & URTEILE
RATGEBER & URTEILE
Ratgeber zum Verhalten im Umgang mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners!
Lassen Sie sich nicht durch das scheinbar faire und Entgegenkommen signalisierende Verhalten Ihres Unfallgegners und seiner Haftpflichtversicherung täuschen!
Beide sind Ihren finanziellen Forderungen ausgesetzt.
Und wo es um finanzielle Interessen geht, hört die Fairness oftmals auf.
Beauftragen Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls!
In vielen Schadenfällen, ob groß oder klein, geht es um Ihr Geld!
Sie stehen alleine einem Heer von Juristen des gegnerischen Versicherers hilflos gegenüber.
Beantworten Sie keinerlei Fragen eines Mitarbeiters der gegnerischen Versicherung am Telefon!
Um Ihre berechtigten Forderungen abzulehnen, sind die Mitarbeiter der Versicherungen um keine, teilweise bewusst unzutreffende, Argumente verlegen.
Die Versicherungen haben juristisch und rhetorisch besonders geschulte Mitarbeiter, die durch geschickt gestellte Fragen versuchen, Sie aufs Glatteis zu führen, d. h. Sie zu Aussagen zu verleiten, aufgrund derer Sie Ihre berechtigten Forderungen ganz oder teilweise ablehnen.
Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Fragebogens der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch einen Rechtsanwalt beraten!
Aus Unkenntnis über die rechtlichen Folgen werden beim Ausfüllen des Formulars oftmals Dinge zu Papier gebracht, die Ihnen mehr schaden als nutzen.
Verweigern Sie auf jeden Fall die Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges durch einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen!
Nach dem Gesetz können Sie einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug von einem von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen begutachten zu lassen.
Insbesondere wenn Ihr Fahrzeug bereits durch einen von Ihnen beauftragten Sachverständigen begutachtet wurde, sind Sie nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug durch einen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen nachbesichtigen zu lassen.
Die Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges dient einzig und allein dazu, die von dem von Ihnen beauftragten Sachverständigen geschätzten Kosten zu minimieren.
Widerstehen sie Einschüchterungsversuchen der Mitarbeiter der gegnerischen Haftpflichtversicherung!
Diese dienen einzig und allein dazu, Sie zu einer schnellen und für Sie ungünstigen Schadenregulierung zu veranlassen.
Scheuen Sie sich nicht, meine Hilfe in Anspruch zu nehmen!
Für Rückfragen stehe Ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Ich bin rund um die Uhr, 24 Stunden, Ihr Ansprechpartner!
Ihr Sachverständiger
Andreas Mautes
URTEILE
Urteilslisten zum Download:
www.captain-huk.de